Erfahrungen & Bewertungen zu Hans-Peter Poschner
Diese Versicherungen sind gesetzliche Pflicht:
Kranken- und Pflegeversicherung
Seit dem 1. Januar 2009 besteht in Deutschland die sogenannte allgemeine Krankenversicherungspflicht. Seitdem ist jeder deutsche Bürger verpflichtet, sich über eine Krankenversicherung abzusichern – unabhängig davon ob im Angestelltenverhältnis oder in der Selbständigkeit, oder ob man zu den gesetzlich oder privat Versicherten zählt. Die grundlegende medizinische Versorgung im Krankheitsfall soll für alle gewährleistet sein.

Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung. Die „Soziale Pflegeversicherung“ wurde 1995 als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung in mehreren Stufen eingeführt. Ergänzend traten 2002 das Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz, im Oktober 2012 das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz sowie zum 1. Januar 2015 das Erste Pflegestärkungsgesetz in Kraft. Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung orientieren sich am Grad der Pflegebedürftigkeit, decken in der Regel aber die Pflegekosten nicht vollständig ab.

Gesetzliche Rentenversicherung
Für große Teile der Bevölkerung ist die gesetzliche Rentenversicherung immer noch die einzige oder zumindest wesentliche Grundlage der Altersversorgung. Nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches sind Arbeitnehmer und zum Teil auch Selbstständige verpflichtet, einen festen Prozentsatz ihres monatlichen Einkommens bis zur Höhe der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in die gesetzliche
Rentenversicherung einzuzahlen. Bei Arbeitnehmern beteiligt sich der Arbeitgeber am Beitragsaufwand.

Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Das umlagefinanzierte Gesamtversorgungssystem (beamtenähnliche Versorgung) wurde zum 31.12.2000 geschlossen. In diesem Zuge haben verschiedene Zusatzversorgungskassen den Versuch unternommen, vom Umlageverfahren (wie in der gesetzlichen Rentenversicherung) auf eine kapitalgedeckte Versorgung umzustellen.

KFZ-Haftpflicht
Für die meisten Fahrzeughalter in Deutschland besteht für das anmelden eines Kraftfahrzeugs Versicherungspflicht, dies regelt das Pflichtversicherungsgesetz in § 1 und lautet wie folgt:

„Der Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland ist verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden nach den folgenden Vorschriften abzuschließen und aufrechtzuerhalten, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen (§ 1 des Straßenverkehrsgesetzes) verwendet wird.“
Unter bestimmten Voraussetzungen können sich Fahrzeughalter von dieser Pflicht befreien lassen, wenn nachgewiesen werden kann, dass auch Schäden in großer Höhe aus eigenen finanziellen Mitteln entschädigt werden können.

Hundehaftpflicht
In den Bundesländern Berlin, Sachsen-Anhalt, Hamburg, Niedersachsen und Thüringen ist eine Hundehaftpflicht mittlerweile eine Pflichtversicherung. In allen anderen Bundesländern ist eine Hundehaftpflichtversicherung entweder völlig freiwillig – wie in Bremen oder dem Saarland – oder es besteht nur Pflicht für „gefährliche“ und „auffällige“ Hunde, die sogenannten Kampf- und Listenhunde.
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