Erfahrungen & Bewertungen zu Hans-Peter Poschner
Berufsunfähigkeit eines Schreiners (45 Jahre)

Der Leistungsfall

  • Tätigkeiten eines Schreiners sind: körperliche Arbeit, Stehen, Knien, Zeichnen
  • Arbeitszeit: 8-9 Stunden an 5 Tagen in der Woche
  • Bruttoeinkommen: 2900,-€

Anmerkung: Die Versicherung wurde nicht durch uns vermittelt, der Kunde hatte aber zu seinen Vertreter kein Vertrauen und wollte zukünftig von uns betreut werden.

Was ist passiert? Aufgrund eines selbstverschuldeten Autounfalls konnten wir einem Kunden, der seinen Beruf als Schreiner dauerhaft nicht mehr ausüben konnte, die Berufsunfähigkeitsrente erfolgreich beantragen.

Warum ist der Handwerker berufsunfähig?

Durch die Folgen der schweren Wirbelsäulenverletzungen (Fraktur Lendenwirbelsäule), die zur erheblichen dauerhaften körperlichen Beeinträchtigungen führten, kann unser Kunde bis heute seinen Beruf nicht mehr zu 100% ausüben. Arbeiten in gebückter und kniender Haltung sind schmerzhaft und auf Dauer nicht möglich, gleichzeitig ist das Heben und Tragen von schweren Werkzeugen und Baustoffen nicht mehr möglich.

Welche Leistungen erhielt der Handwerker?

Die gesetzliche Rentenversicherung lehnte die Beantragung der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente ab, da der 45-jährige Schreiner noch in der Lage war, eine andere Tätigkeit (unabhängig von Ausbildung, Erfahrung und Lebensstellung) von mehr als 6 Stunden täglich auszuüben – z. B. als Parkwächter.
Da er aber eine private Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Allianz versichert hatte, erhielt er aufgrund bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit die versicherte BU-Rente in Höhe von 1250,-€. Der Versicherungsschutz besteht bis zum 63. Lebensjahr.

Fazit

Dieser Schreiner war glücklicherweise gegen Berufsunfähigkeit abgesichert, leider jedoch nicht ausreichend:

  • Die Laufzeit der Berufsunfähigkeitsrente war zu kurz kalkuliert – empfohlen bis Renteneintrittsalter 67
  • Die BU-Rentenhöhe war unter dem Nettoeinkommen versichert
  • Eine garantierte Rentensteigerung im Leistungsfall wurde nicht vereinbart

Sie sehen, wie wichtig dieser Versicherungsschutz ist, deshalb vertrauen Sie uns nicht erst im Leistungsfall, sondern von Beginn an, damit wir die zu Ihnen passende Lösung finden – gut beraten.

Berufsunfähigkeit einer Architektin (38 Jahre)

Der Leistungsfall

  • Tätigkeiten der Architektin: Projekt- und Bauleitung, Planung, Zeichnung und Kalkulation, verbunden mit Kundengesprächen und zahlreichen Besprechungen, hohe Stressbelastung sowie Mitarbeiterführung
  • Arbeitszeit: 9-10 Stunden an 5-6 Tagen in der Woche
  • Bruttoeinkommen: 7.500,-€

Anmerkung: Die Kundin hat die Berufsunfähigkeitsversicherung mit uns und über uns abgeschlossen. Wir konnten hier von Beginn an professionell und ganzheitlich mitwirken.
Was ist passiert? Aufgrund der hohen beruflichen Belastung wurde ein Erschöpfungssyndrom, besser bekannt als Burn-Out, verbunden mit schweren Depressionen diagnostiziert.

Warum ist die Architektin berufsunfähig?

Durch die hohe Stressbelastung, die Übernahme von Konfliktgesprächen und die hohe Verantwortung erlitt die Versicherte ein Burn-Out. Tätigkeiten, die eine hohe Konzentration und Genauigkeit voraussetzen, kann sie nicht mehr dauerhaft ausüben.

Welche Leistungen erhielt die Architektin?

Über das berufsständische Versorgungswerk der Architekten ist eine Absicherung bei Berufsunfähigkeit gegeben. Die Kammer setzt allerdings voraus, dass das Mitglied seine gesamte Tätigkeit einstellt und durch Abmeldung in der Kammer nachweisen muss. Dies möchte die Architektin nicht, weil bei psychischen Erkrankungen durch eine Reduzierung der Arbeitszeit oder Entlastung durch zusätzliches Personal eine Genesung möglich ist.
Da sie aber eine private Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Stuttgarter Solitär Exklusiv (Video) versichert hatte, erhielt sie aufgrund bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit die versicherte BU-Rente in Höhe von 3.500,-€/p.m. Der Versicherungsschutz besteht bis zum 67. Lebensjahr und diese BU-Rente erhöht sich jährlich um garantiert 2%, solange die Architektin berufsunfähig ist.

Fazit

Diese Architektin war glücklicherweise gegen Berufsunfähigkeit abgesichert:

  • Die Laufzeit der Berufsunfähigkeitsrente ist richtig gewählt – empfohlen bis Renteneintrittsalter 67
  • Die BU-Rentenhöhe, war in Absprache mit der Kundin, entsprechend ihrem Lebensstandard gewählt
  • Eine garantierte Rentensteigerung im Leistungsfall wurde vereinbart
  • Der Versicherer verzichtete in den Bedingungen sogar auf die „Konkrete Verweisung“ und die Architektin kann somit ihren Beruf in einer abgespeckten Variante ausüben und erhält die BU-Rente weiterhin

Sie sehen, wie wichtig dieser Versicherungsschutz ist, deshalb vertrauen Sie uns von Beginn an, damit wir die zu Ihnen passende Lösung finden – gut beraten.

Berufsunfähigkeit eines Grafikers (32 Jahre)

Der Leistungsfall

  • Tätigkeiten des Grafikers: Projekt- und Budgetplanung, Umsetzung und Erstellung von Werbemaßnahmen, verbunden mit Kundengesprächen und zahlreichen Besprechungen, hohe Stressbelastung und Flexibilität
  • Arbeitszeit: 8 Stunden an 5 Tagen in der Woche
  • Bruttoeinkommen: 3.500,-€

Anmerkung: Dies ist ein Leistungsfall der Alten Leipziger Versicherung.

Was ist passiert? Bei dem selbständigen Grafiker wurde Hodenkrebs diagnostiziert. Diverse Krankenhausaufenthalte, mehrere Zyklen Chemotherapie und die Entfernung eines Hodens waren notwendig, bevor der Grafiker wichtige Reha Maßnahmen in Anspruch nehmen konnte.

Warum ist der Grafiker berufsunfähig?

Durch die Operation mit Chemotherapie bestand eine erhebliche Leistungseinschränkung, die seit der Erstdiagnose eine Berufsunfähigkeit bedingungsgemäß begründet.

Welche Leistungen erhielt der Grafiker?

Eine gesetzliche Absicherung besteht nicht, da der Grafiker seit Beginn seiner selbständigen Tätigkeit vor 10 Jahren nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt.
Da er aber eine private Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Alten Leipziger versichert hatte, erhielt er aufgrund bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit die versicherte BU-Rente in Höhe von 2000-,€/p.m. Der Versicherungsschutz besteht bis zum 65. Lebensjahr und diese BU-Rente erhöht sich jährlich um garantiert 1%, solange der Grafiker berufsunfähig ist.

Fazit

Dieser Grafiker war glücklicherweise gegen Berufsunfähigkeit abgesichert:

  • Die Laufzeit der Berufsunfähigkeitsrente war zu kurz kalkuliert – empfohlen bis Renteneintrittsalter 67
  • Die BU-Rentenhöhe war unter dem Nettoeinkommen versichert
  • Eine garantierte Rentensteigerung im Leistungsfall wurde vereinbart, hätte ein wenig höher sein können

Sie sehen, wie wichtig dieser Versicherungsschutz ist, deshalb vertrauen Sie uns von Beginn an, damit wir die zu Ihnen passende Lösung finden – gut beraten.

Hans-Peter Poschner hat 4,96 von 5 Sternen 92 Bewertungen auf ProvenExpert.com