Erfahrungen & Bewertungen zu Hans-Peter Poschner
Ich möchte Ihnen Anhand von Beispielen zeigen, wie ein Schadenbearbeiter einen Betriebshaftpflichtschaden prüft. Denn wenn Sie wissen, wie Versicherungsfälle geprüft werden, können Sie sich richtig versichern.

Ist die Schadenmeldung eingegangen wird der zuständiger Sachbearbeiter prüfen, ob die Prämie für das laufende Versicherungsjahr oder die ausgewählte Zahlungsperiode bezahlt wurde. Einige Kunden möchten gerne die Prämie per Rechnung bezahlen, sollte die Zahlung einmal vergessen werden oder sich aus unterschiedlich Gründen verzögern, kann im Schadenfall der Versicherer die Schadenleistung u.U. verweigern. Deshalb empfehlen wir Ihnen, dem Versicherer die Prämien über ein Sepa-Mandat abbuchen zu lassen, Voraussetzung ist ein gedecktes Konto. Wenn sich nun der Versicherer Zeit lässt mit der Abbuchung, wird er im Leistungsfall trotzdem leisten.

Der nächste Schritt des Sachbearbeiters wird die Prüfung der Betriebsbeschreibung bei Antragstellung sein. Passt der Schaden überhaupt zu der Tätigkeit im Rahmen seines Betriebsbildes? Dies ist oft ein wesentlicher Brennpunkt einer Schadenregulierung, z.B. baut der Ofenbauer tatsächlich nur Öfen oder wird auch mal ein Boden oder ein Bad gefliest? Ist der gewerblich genutzte Hofladen des landwirtschaftlichen Betriebes gemeldet worden? Eine umfängliche Betriebsbeschreibung ist oft Ihr Schlüssel zu einer reibungslosen Regulierung. Der o.g. Ofenbauer, sollte in seiner Betriebsbeschreibung die gelegentliche Tätigkeit als Fliesenleger mit angeben.

Besteht Versicherungsschutz über den versicherten Vertrag?

Nun wird die Schadensmeldung und Angaben wie, Ort, Zeit, Schadenentstehung, sowie Art und Umfang des Schadens geprüft. Gleichzeitig wird sich der Sachbearbeiter notieren, welche Unterlagen zur Regulierung notwendig sind.

Bevor aber weiteres veranlasst wird findet die Prüfung statt, ob im Rahmen der versicherten Deckung für das gezeichnete Risiko, überhaupt Versicherungsschutz besteht. Oder setzt bereits ein Ausschluss der AHB, die Leistungspflicht außer Kraft? Ein Thema das vielen Kunden nicht bewusst ist, sind die öffentlichen rechtlichen Ansprüche. Diese sind zur Verwunderung vieler Kunden, nicht versichert. Stellen Sie sich vor, Sie führen mit einem Mini-Bagger Grabarbeiten auf Ihrem Grundstück durch, dabei wird eine Gasleitung beschädigt. Um das Gasleck rasch zu reparieren, schickt die EON ein Notfallteam. Der Gasversorger stellt für die schnelle Hilfe eine Rechnung von 5.000,-€, die von Ihrer Privathaftpflichtversicherung übernommen wird, da es sich um einen privatrechtlichen Schadenersatzanspruch handelt. Anders sieht es bei er Rechnung der Feuerwehr über 4.000,-€ aus. Diese wurde von besorgten Nachbarn alarmiert, da Explosionsgefahr herrschte. Allerdings handelt es sich dabei aber nicht um einen privatrechtlichen Schadenersatzanspruch, sondern um einen Schadenersatzanspruch eines Hoheitsträgers im öffentlichen Auftrag. Somit besteht hier auch kein Versicherungsschutz aus den Allgemeinen und meist auch nicht aus den besonderen Bedingungen.

Sind die Haftpflichtansprüche gegen Sie berechtigt?

Der Sachbearbeiter wird bei der Haftungsprüfung den Fall nochmal bis ins kleinste Detail zerlegen. Liegt vielleicht ein Mitverschulden des Geschädigten vor? Oder kann der Anspruch abgewehrt werden, weil er unberechtigt ist?

Die an Sie gestellten Haftpflichtansprüche – Familie Beispiel hat einen Leitungswasserschaden, bei dem sie beim letzten Auftrag den Anschluss der wasserführenden Anlagen nicht richtig verlegt haben sollen. Nach näherer Prüfung durch einen Sachverständigen stellt sich aber heraus, dass es sich um eine Verstopfung handelt. Der Sachbearbeiter wird also den Schaden begleiten und abwehren und keine Leistung an den vermeintlichen Geschädigten auszahlen, weil dieser den Schaden selbst verursacht hat.

Wurden Pflichten vom Versicherungsnehmer verletzt?

Oft Fragen sich Kunden, wie soll ich mich im Schadensfall verhalten, welche Obliegenheiten muss ich befolgen? TIPP Verhalten Sie sich so, als ob Sie keine Versicherung hätten – Sie müssen den Schaden so gering wie möglich halten!

Sind die Schadensersatzansprüche der Höhe nach berechtigt?

Zwischen der Schadenforderung und dem Schadenanspruch besteht oft ein großer Unterschied. Viele Geschädigte setzen den Neuwert der beschädigten Sache an. In den meisten Fällen haften Sie aber nur für den Zeitwert und dieser hängt natürlich vom Alter und Zustand ab.

Step by Step – prüft der Versicherer den Sachverhalt und die Bedingungen, bevor Schäden bezahlt werden. Mit der richtigen Vorgehensweise und guten Deckungskonzepten können wir von Beginn an die Schadenregulierung positiv beeinflussen.

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