Ob Kinder eine Berufsunfähigkeitsversicherung benötigen, wenn der Ausbildungsbeginn noch nicht in Sicht ist, bezweifle ich an dieser Stelle. Hier ist es vielleicht besser, sich eine sogenannte BU-Option zu sichern, die über Ausbildungs- oder Aussteuerversicherungen oft mit angeboten werden, in denen der Gesundheitszustand des zu versichernden Kindes bei Antragstellung quasi eingefroren wird. Eine spätere Verschlechterung des Gesundheitszustandes oder Folgen einer Erkrankung brauchen dann nicht mehr angegeben werden.
Anders verhält es sich bei Schülern, die kurz vor dem Ausbildungsbeginn stehen. Gerade bei handwerklichen Ausbildungsberufen oder Berufen bei denen die körperliche Tätigkeiten überwiegt, sollte sogar schon eine Überprüfung als Schüler erfolgen, denn die Beitragsentwicklung bei handwerklichen Berufen gegenüber Schülern ist mittlerweile enorm und so können hier bis zu 50% an Beiträgen gespart werden.
Bitte passen Sie bei der Auswahl der Berufsunfähigkeitsversicherung auf die Formulierung im Kleingedruckten des Bedingungswerks auf. Nicht jede Schüler-BU ist auch eine tatsächliche Berufsunfähigkeitsversicherung, denn viele Versicherer weichen die Bedingungen durch spezielle Formulierung auf.
Gehen Sie bei der Beantragung der Berufsunfähigkeitsversicherung sehr genau vor, oft werden bei Schüler oder Studenten die Gesundheitsfragen nicht mit der notwendigen Genauigkeit beantwortet. Holen Sie sich einen Auszug der Krankenhistorie von Ihrem Hausarzt und ihrer Krankenkasse, Sie werden nicht glauben welche Diagnosen hier oft genannt werden oder versehentlich an die Krankenkasse übermittelt werden.
Achten Sie im Bedingungswerk darauf, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung ihren Zielberuf versichert und dies im Kleingedruckten auch so steht. Häufig glaubt man eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen zu haben, doch durch unklare Formulierungen im Kleingedruckten erweist sich die Berufsunfähigkeitsversicherung nur als eine so genannte Erwerbsunfähigkeitsversicherung.
Der Wert Ihrer Arbeitskraft, ist Ihre Existenzgrundlage – und daran hängt Ihre Familienabsicherung, Ihre Altersvorsorge oder Ihre Finanzierung Ihrer eigenen vier Wände.
Kann es sich Ihre GmbH leisten, wenn Sie berufsunfähig sind? Und damit ist nicht gemeint, dass Ihr Know-how fehlt, Ihre Erfahrung oder Kontakte zu langjährigen Geschäftspartner, sondern tatsächlich der Geldfluss. Wie lange ist Ihr Unternehmen in der Lage Sie zu bezahlen? In vielen Arbeitsverträgen und Versorgungszusagen sind Krankentagegeld und Lohnfortzahlung, bis hin zur Berufsunfähigkeitsversorgung nur unzureichend geregelt und gefährden Ihre Existenz und auch oft die Ihres Unternehmens.
Je nachdem wie Ihr Arbeitsvertrag gestaltet ist, privat versichert oder die Absicherung über eine so genannte Versorgungszusage der GmbH besteht, sind im Bedingungswerk und Arbeitsvertrag viele entscheidende Merkmale zu berücksichtigen.
Anders verhält es sich bei Hausfrauen und Hausmänner, die aus einer Berufstätigkeit kommen und aufgrund der Familienentwicklung vorübergehend oder zeitlich begrenzt zu Hause sind. Berufsunfähigkeitsversicherungen können oft für eine bestimmte Zeit ausgesetzt werden. Einige Anbieter lassen sogar zu, die vereinbarten Renten zu reduzieren und bei bestimmten Ereignissen wieder anzupassen. Achten Sie darauf, dass die Verträge entsprechende Nachversicherungsgarantien beinhalten, damit auch ohne erneute Gesundheitsprüfung reduzierte Renten wieder angepasst werden können – für den Fall, wenn Sie wieder arbeiten.